Hausordnung

Hausordnung & Allgemeine Nutzungsbedingungen · Version 1.0 · gültig ab September 2026 · Hanau am Main, Hessen

Einrichtung Lernovus Akademie
Betriebsform Privater Bildungs- und Kursanbieter (Lernovus Akademie GmbH)
Standort 63452 Hanau am Main, Hessen, Deutschland
Öffnungszeiten Montag bis Freitag, 12:30 – 18:30 Uhr
Zielgruppe Grundschulkinder von 6 bis 10 Jahren (Klasse 1–4)

Einführung

Die Lernovus Akademie (nachfolgend „die Akademie“) ist ein privater Nachmittagstreff für Grundschulkinder im Alter von 6 bis 10 Jahren. Sie bietet einen offenen Lernbereich (Lerntreff), strukturierte Kurse, Hausaufgabenbetreuung, soziale Aktivitäten sowie einen Snack-Bereich an.

Ziel der Akademie ist es, einen sicheren, respektvollen und lernfördernden Raum zu schaffen, in dem Kinder ihre Fähigkeiten entwickeln, Freundschaften knüpfen und Freude am Lernen gewinnen. Das Wohl jedes Kindes steht dabei stets an erster Stelle.

Diese Hausordnung gilt für alle Mitglieder, Kursteilnehmer, Erziehungsberechtigten sowie Besucher der Akademie. Die Anmeldung eines Kindes gilt gleichzeitig als Zustimmung zu diesen Bedingungen.

I. Mitgliedschaft & Anmeldung

§ 1 Mitgliedschaft & Tarife

  • Die Mitgliedschaft bei Lernovus berechtigt zur Nutzung des offenen Lerntreffs während der regulären Öffnungszeiten.
  • Es stehen drei Mitgliedschaftspakete zur Auswahl: Basic (3×/Woche), Premium (4×/Woche, inkl. Mittagessen) und Elite (5×/Woche, inkl. Mittagessen). Alle Pakete beinhalten die tägliche Hausaufgabenbetreuung, einen Kurs pro Tag sowie die Begleitung nach dem Lernovus Kompass.
  • Kurse können zusätzlich zur Mitgliedschaft gebucht und bezahlt werden.
  • Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den/die Erziehungsberechtigte(n) mit vollständigem Ausfüllen des Anmeldeformulars sowie Anerkennung dieser Hausordnung.
  • Jedes Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis, der bei jedem Besuch vorzuweisen ist.

§ 2 Monatliche Kündigung

  • Die Mitgliedschaft ist monatlich kündbar – es gibt keine Mindestlaufzeit.
  • Die Kündigung ist schriftlich (per E-Mail oder Schreiben) bis spätestens zum 15. eines Monats einzureichen, um zum Ende des laufenden Monats wirksam zu werden.
  • Geht die Kündigung nach dem 15. eines Monats ein, endet die Mitgliedschaft zum Ende des Folgemonats.
  • Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht rückerstattet, außer bei nachgewiesener Krankheit von mehr als zwei Wochen.
  • Eine Reaktivierung der Mitgliedschaft ist jederzeit mit einer neuen schriftlichen Anmeldung möglich.

§ 3 Zahlungspflicht & Zutrittsbeschränkung

  • Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist bis spätestens zum 3. Werktag des jeweiligen Monats zu entrichten.
  • Bei ausstehendem Mitgliedsbeitrag ist der Zutritt zum Lerntreff und zu allen Kursangeboten nicht gestattet.
  • Im Zahlungsverzug behält sich die Akademie vor, nach schriftlicher Mahnung die Mitgliedschaft ruhend zu stellen, bis der ausstehende Betrag beglichen wurde.
  • Die bevorzugte Zahlungsart ist das SEPA-Lastschriftverfahren. Barzahlung und Überweisung sind ebenfalls möglich.
  • Für jede zurückgebuchte Zahlung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € erhoben.

II. Verhaltensregeln & Gemeinschaft

§ 4 Respekt & Umgangsformen

  • Alle Mitglieder, Gäste und Mitarbeiter werden mit Respekt und Freundlichkeit behandelt.
  • Jede Form von Mobbing, Beleidigung, Diskriminierung, körperlicher Auseinandersetzung oder aggressivem Verhalten ist strengstens untersagt.
  • Rassistische, diskriminierende oder beleidigende Äußerungen – in jeder Sprache – führen zu sofortigen Konsequenzen.
  • Gegenüber Personal, Lehrkräften und Leitung ist stets ein respektvoller Umgangston einzuhalten.
  • Sachgemäßer Umgang mit Inventar, Geräten und Räumlichkeiten ist Pflicht. Vorsätzliche Beschädigungen sind kostenpflichtig zu erstatten.

§ 5 Ausschlussrecht der Akademieleitung

  • Die Akademieleitung behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft bei wiederholtem oder schwerem Verstoß gegen die Hausordnung zu kündigen.
  • Vor einem Ausschluss werden die Erziehungsberechtigten schriftlich informiert und zu einem Gespräch eingeladen. Es gilt „Ermahnung vor Ausschluss“.
  • Bei schwerwiegenden Vorfällen (körperliche Gewalt, Vandalismus, Diebstahl) ist ein sofortiger Ausschluss ohne vorherige Ermahnung möglich.
  • Im Falle eines Ausschlusses wird der anteilige Restbetrag der laufenden Mitgliedschaft nicht erstattet.
  • Über alle Vorfälle wird ein schriftliches Protokoll geführt.

§ 6 Mobiltelefone & digitale Geräte

  • Die Nutzung von Mobiltelefonen ist im Kursraum während laufender Sessions nicht gestattet.
  • Im Lerntreff sind Mobiltelefone stumm zu nutzen, sodass andere nicht gestört werden.
  • Das Fotografieren oder Filmen anderer Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung ist verboten.
  • Die Akademie haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung privater elektronischer Geräte.

III. Anwesenheit & Sicherheit

§ 7 Ankunft & Abholung

  • Die Akademie öffnet montags bis freitags um 12:30 Uhr. Kinder können ab diesem Zeitpunkt empfangen werden.
  • Bei der Ankunft meldet sich jedes Kind am Empfang an (Anwesenheitserfassung).
  • Die Abholung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten oder eine schriftlich bevollmächtigte Person bis spätestens zur Schließzeit um 18:30 Uhr.
  • Bei verspäteter Abholung (nach 18:30 Uhr) werden die Erziehungsberechtigten telefonisch kontaktiert.
  • Erziehungsberechtigte geben bei der Anmeldung mindestens zwei Notfallkontakte an.

§ 8 Verlassen der Akademie während des Betriebs

  • Kinder dürfen die Akademie während der Betriebszeit nicht eigenmächtig verlassen.
  • Ein vorzeitiges Verlassen ist ausschließlich mit ausdrücklicher Genehmigung der Akademieleitung gestattet.
  • Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn (a) die Erziehungsberechtigten die Akademie vorab schriftlich oder telefonisch informiert haben oder (b) persönlich erscheinen und das Kind abholen.
  • Unerlaubtes Verlassen wird den Erziehungsberechtigten unverzüglich gemeldet und kann Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Für Kinder, die die Akademie eigenmächtig verlassen, übernimmt die Akademie ab dem Zeitpunkt des Verlassens keine Haftung.

IV. Schnupperstunde & Gastzutritt

§ 9 Probe-Besuch (Schnupperstunde)

  • Jedes Mitglied darf eine/n Freund/in oder Mitschüler/in einmalig als Gast zu einer Schnupperstunde mitbringen.
  • Der Probe-Besuch ist kostenlos und umfasst die Teilnahme am Lerntreff sowie, sofern Plätze vorhanden, an einer Kurssession.
  • Gastkinder sind im Grundschulalter (6–10 Jahre) und werden von einem erziehungsberechtigten Elternteil schriftlich für den Besuch angemeldet.
  • Der Probe-Besuch ist einmal pro Gast möglich. Eine weitere kostenlose Teilnahme setzt eine reguläre Mitgliedschaft voraus.
  • Die Akademieleitung ist mindestens 24 Stunden im Voraus zu informieren, damit der Platz reserviert werden kann.
  • Für Gastkinder gelten dieselben Verhaltensregeln wie für Mitglieder. Die begleitende Person haftet für das Verhalten des Gastkindes.

§ 10 Externe Besucher & Eltern

  • Erziehungsberechtigte sind jederzeit herzlich willkommen; eine kurze Ankündigung ist aus organisatorischen Gründen erwünscht.
  • Externe Besucher bedürfen einer Voranmeldung bei der Akademieleitung und melden sich am Empfang an.
  • Das Fotografieren der Kinder durch externe Personen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen Erziehungsberechtigten nicht gestattet.

V. Kurse & Lerntreff

§ 11 Kursanmeldung & Teilnahme

  • Der Kursplan wird wöchentlich aktualisiert; die Kurse sind Bestandteil des gewählten Pakets oder werden als Zusatzleistung gebucht.
  • Externe Kinder dürfen Kurse auch ohne Mitgliedschaft separat buchen und daran teilnehmen.
  • Abwesenheiten sind mindestens einen Tag vor Kursbeginn zu melden.
  • Aus Krankheit oder schulischen Pflichtterminen versäumte Kurse können bei Verfügbarkeit in einer anderen Gruppe nachgeholt werden.
  • Die Akademie behält sich vor, Kurse mit weniger als vier Teilnehmern zu verschieben oder zusammenzulegen; betroffene Familien werden rechtzeitig informiert.

§ 12 Nutzung des Lerntreffs

  • Der Lerntreff steht allen Mitgliedern täglich während der Öffnungszeiten offen.
  • Es herrscht eine ruhige, lernfreundliche Atmosphäre. Lautere Aktivitäten finden im Aktivitätsbereich statt.
  • Genutzte Materialien, Bücher und Spiele werden nach Gebrauch zurückgelegt.
  • Die Nutzung der Akademie-Laptops und -Tablets ist auf schulische und kursrelevante Zwecke beschränkt; unangemessene Inhalte sind verboten.
  • Für Schäden an Akademie-Geräten durch unsachgemäße Nutzung haften die Erziehungsberechtigten.

VI. Verpflegung & Hygiene

§ 13 Mittagessen & Snack-Ecke

  • Bei den Mitgliedschaften Premium und Elite ist ein Mittagessen inklusive.
  • Zusätzlich bietet die Snack-Ecke Getränke, Gebäck und kleine Snacks zu fairen Preisen an.
  • Kinder mit besonderen Ernährungsbedürfnissen oder Allergien werden gebeten, dies bei der Anmeldung anzugeben.
  • Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist in begrenztem Umfang erlaubt, darf jedoch keine starken Gerüche verbreiten und ist ordentlich zu entsorgen.
  • Speisen und Getränke im Kursraum sind nur in verschlossenen Behältern gestattet.
  • Jedes Kind ist für die Sauberkeit seines Arbeits- und Essplatzes selbst verantwortlich.

§ 14 Hygiene & Gesundheit

  • Kranke Kinder (Fieber, ansteckende Erkrankungen) dürfen die Akademie bis zur vollständigen Genesung nicht besuchen.
  • Bei ansteckenden Krankheiten (z. B. Windpocken, Bindehautentzündung) ist das Kind bis zur Ausheilung fernzuhalten.
  • Erziehungsberechtigte informieren die Akademieleitung unverzüglich über Erkrankungen, insbesondere wenn das Kind am Vortag anwesend war.
  • Medikamente werden nur mit schriftlicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten und klarer Dosierungsanweisung verabreicht.
  • Für Erste Hilfe ist ausgebildetes Personal anwesend. Im Notfall wird der Rettungsdienst gerufen und die Erziehungsberechtigten sofort informiert.

VII. Datenschutz & Kommunikation

§ 15 Datenschutz (DSGVO)

  • Die Akademie verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Mitgliedschaftsverwaltung, Kursorganisation und Kommunikation. Einzelheiten in unserer Datenschutzerklärung.
  • Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Fotos und Videos der Kinder für Marketingzwecke werden nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten verwendet.
  • Erziehungsberechtigte können jederzeit Auskunft über gespeicherte Daten verlangen und deren Löschung beantragen.

§ 16 Kommunikation mit Eltern

  • Die Akademieleitung kommuniziert mit den Erziehungsberechtigten primär per WhatsApp Business und E-Mail.
  • Wichtige Mitteilungen (Kursänderungen, Schließungen, Vorfälle) werden zeitnah, in der Regel binnen 24 Stunden, weitergeleitet.
  • Anfragen werden während der Öffnungszeiten (Mo–Fr, 12:30–18:30 Uhr) beantwortet.
  • Die Erziehungsberechtigten halten sich während der Anwesenheit ihres Kindes telefonisch erreichbar. Die Akademie ist kein Ersatz für die elterliche Erziehungsverantwortung.

VIII. Haftung

§ 17 Haftungsausschluss

  • Die Akademie haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden, die durch Nichteinhaltung dieser Hausordnung entstehen.
  • Die Akademie haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände (Mobiltelefone, Schmuck, Bargeld etc.); die Mitnahme geschieht auf eigene Gefahr.
  • Die Erziehungsberechtigten haften für Sachschäden, die ihr Kind vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  • Die Betriebshaftpflichtversicherung der Akademie deckt allgemeine Haftungsrisiken im Rahmen des regulären Betriebs ab.

IX. Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 18 Änderungen dieser Hausordnung

  • Die Akademieleitung behält sich vor, diese Hausordnung anzupassen. Änderungen werden den Erziehungsberechtigten mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt.
  • Durch die Weiterführung der Mitgliedschaft nach Inkrafttreten gelten Änderungen als akzeptiert.
  • Die jeweils aktuelle Version wird am Empfang ausgehängt, auf Anfrage ausgehändigt und auf unserer Website veröffentlicht.

§ 19 Salvatorische Klausel

  • Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  • Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

Zusammenfassung der wichtigsten Regeln

✅ Erlaubt / Erwünscht ❌ Nicht gestattet
Respektvoller Umgang miteinander Mobbing, Beleidigungen, Gewalt
Einmal eine/n Freund/in als Probe-Gast mitbringen Zutritt bei offenem Mitgliedsbeitrag
Fragen stellen, um Hilfe bitten Akademie während des Betriebs ohne Erlaubnis verlassen
Monatliche Kündigung (bis zum 15.) Handy im Kursraum (aktiv)
Eltern können jederzeit zu Besuch kommen Fotografieren anderer ohne Erlaubnis
Krankheit rechtzeitig melden Eigenmächtiges Verlassen des Geländes
Reinlichkeit am Arbeitsplatz Essen & Trinken im Kursraum ohne Behälter

Die verbindliche Anerkennung dieser Hausordnung erfolgt mit der schriftlichen Anmeldung vor Ort.

Lernovus Akademie · 63452 Hanau am Main, Hessen · Hausordnung Version 1.0 – gültig ab September 2026